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FragezeichenWas ist eine Patientenverfügung und auf was sollte man achten?

 

Mit einer Patientenverfügung erklären Sie im Voraus für den Fall der Fälle, was durch den Arzt gemacht werden soll, wenn sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können. Eine Patientenverfügung beinhaltet Klärungen und Anweisungen zu medizinische Maßnahmen, ärztliche Heileingriffe, steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen und Anweisungen zum begleitenden Sterbens und der Beerdigung. Bei der Patientenverfügung gibt es vieles zu beachten, im Internet finden sich viele Muster dazu, aber man sollte davor warnen diese zu nutzen. Auf was sollten Sie besonders achten:

1. Nutzen Sie keine Druckvorlagen aus dem Internet oder aus einem Shop, Verein etc.!
Wenn Sie Vorlagen nutzen, kann nicht bestätigt werden, ob es auch tatsächlich um Ihren Willen geht. Ein Kreuzchen hier und da, könnte auch von anderen Personen gesetzt, ergänzt und verändert werden. Zudem muss ein Arzt davon ausgehen, dass Ihre angekreuzten Aussagen aus dem Bauch entschieden wurden, also nicht der Tragweite bewusst waren. Unklare Aussagen die dadurch entstehen können, kann die gesamte Patientenverfügung nichtig machen.

Beispiel: Wenn der Arzt an Hand eines Kreuzes über Tod oder Leben, oder über ein schmerzvolles Leiden oder einer Schmerzfreiheit unter Hinzugabe bestimmter Medikamente entscheiden soll. Sind Sie auch der Tragweite bewusst, welche Entscheidung man mit der Beantwortung pauschaler Fragen in den Vorlagen trifft, wenn man weder ein medizinisches noch rechtliche Hintergrundwissen hat? Was ist, wenn sich Ihr Wille ändert?

2. Vermeiden Sie pauschale Formulierungen!
Statt Kreuze könnte man denken, da kopiere ich mir mal schnell einige Erklärungen und formuliere diese pauschal in und die Patientenverfügung ist fertig. Die Patientenverfügung ist nutzlos, wenn diese nicht klar und verständlich formuliert sind. Ein Arzt wird aus Haftungsgründen im Ernstfall nichts machen.

Bekannt sind bereits folgende Beispiele: „Falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte ….. will ich nicht mehr an Schläuchen hängen, oder … möchte ich nicht mit Maßnahmen der Apparatemedizin behandelt werden, oder …. soll mich in Ruhe sterben lassen“.

3. Vermeiden sie generelle Ablehnungen
Bei generellen Ablehnungen von bestimmten Behandlungen kann es auch zu einem unnötigen Tod führen. Beispiele könnten sein: „ … ich schließe grundsächlich die künstliche Beatmung aus, oder … ich schließe grundsächlich künstliche Ernährung aus“. Also sind Sie vorsichtig mit Worten wie „grundsächlich“ oder „generell“.

4. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Patientenverfügung
Die Patientenverfügung muss immer Ihren aktuellen Willen entsprechen. Kein Arzt wird mit Sicherheit handeln können, wenn Ihre Verfügung mehr als 10 Jahre alt ist. In der gesamten Zeit können sich die Lebensumstände, Ansichten aber auch der medizinische Fortschrift verändert haben. Am besten ist es, wenn Sie alle zwei Jahre Ihre Patientenverfügung nochmals mit Datum unterschreiben wenn sich nichts an Ihren Einstellungen geändert hat und noch sicherer ist es, wenn Sie es auch von Ihrem Arzt bestätigen lassen. Denn Ihr Arzt kann bestätigen, dass Ihr Wille in der Verfügung durch die Erläuterungen eines Arztes verstanden wurde. Man könnte sonst auch eine Verfügung anzweifeln.

5. Vergessen Sie nicht die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

PDF Fotolia 33551558 XS lang 00Neue Broschüre zur Patientenverfügung vom BMJV (Stand von 05.2017)


Download-Link: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf;jsessionid=5458B0709F07C5965FD2E76E41D6A999.1_cid297?__blob=publicationFile&v=15


6. Vorteilhafte Lösung

DIPAT bietet einen online geführten Fragenkatatlog zur eigenen Erstellung einer Patientenverfügung. Der Vorteil ist, das DIPAT durch einen Notarzt gegründet wurde und aus den Erfahrungen die wichtigsten Formulierungen und der Aufbau einer Patientenverfügung zur Verfügung stellt. Zudem sind Rechtsanwälte und Ärzte an diesem Projekt beteiligt, so dass man von einer sehr aktuellen und sichereren Erstellung einer Patientenverfügung ausgehen kann, bevor man selbst an Formulierungen rumdoktert. Zudem kann man gegen ein kleines Entgelt vereinbaren, dass jederzeit im Notfall Medinziner auf die Patientenverfügung zugreifen können. Der Nutzer erhält Informationen bei rechtlichen Änderungen und Sie können jederzeit online Ihre Patientenverfügung anpassen. Es ist eine Lösung, die mehr Sicherheit bietet als herkömmliche Wege (z.B. durch Mustervorlagen). Sie finden hier die Möglichkeit eine Patientenverfügung erstellen zu können: zum Link/zu DIPAT.
 


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