Risiko Pflegebedürftigkeit
Mit der steigenden Lebenserwartung steigt mit ihr auch das Risiko, zum Pflegefall zu werden. So liegt Segen und Fluch nah beieinander. Laut Statistik ist jeder dritte Mann bereits pflegebedürftig und Frauen sind noch häufiger betroffen. Heute sind ca. fünf Prozent der 70- bis 75- jährigen Deutschen pflegebedürftig, aber von den über 90-jährigen sind es sogar über 62 Prozent. Seit dem Pflegestätkungsgesetz II, mit Inkrafttreten am 01.01.2017 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen gestiegen.
Berücksichtigt man die abgewiesenen Anträge auf Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, ergibt sich ein dramatischeres Bild. So sollen nach Aussagen der Delta Lloyd in 2007 ca. 29 Prozent der gesetzlich und etwa 21 Prozent der privaten Pflegeversicherten in ihrer Erstbegutachtung abgelehnt worden sein. Dabei wurden zu Hause betreute Pflegebedürftige doppelt so häufig Leistungen verwehrt, wie stationär untergebrachte Personen. Privat Pflegeversicherte (über die Krankenversicherung) sind den gesetzlichen Pflegeversicherten gleich gestellt. Die Bundesregierung registriert zudem eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit von über 11 Prozent seit 1999. Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für gesetzlich und privat Versicherte im Jahr 1995 versucht man den steigenden Bedarf vergeblich abzusichern. Die damals eingeführten drei Pflegestufen waren bereits kritisch anzusehen. Um eine bessere Versorgung zu erhalten, bedarf es einer neuen Definition und Organisation der Pflegebedürftigkeit, was zum Teil mit dem Pflegestärkungsgesetz II erreicht wurde. Ein wichtiger Bestandteil ist aber auch der Abbau der Bürokratie, so dass das Pflegepersonal mehr am Menschen und humanitär arbeiten kann. Aufgrund des steigenden Bedarfes und leerer Kassen ist die Eigenleistung bzw. die private Zuzahlung je nach Pflegegrad entsprechnd hoch.
Unterschätzte Risiken
Obwohl fast Jeden die Lücke bekannt ist, sorgt kaum einer privat vor. Das gilt für gesetzlich sowie privat Krankenversicherte. Das größte Problem dabei ist, dass private Pflegeergänzungsversicherungen zu spät abgeschlossen werden. Meistens erst dann, wenn der erste Pflegefall in der Familie sich ergibt. Kinder sind beschränkt unterhaltspflichtig. Auch wenn der BGH in 2006 entschieden hat, dass Kinder nicht das für ihre eigene Altersvorsorge vorgesehene Vermögen aufzehren muss, so ist dieses Schonvermögen begrenzt. So sind die Beiträge zur privaten Vorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes auf nur fünf Prozent seines insgesamt erwirtschafteten Bruttoeinkommens begrenzt. So bleibt oft dem Kind nur der unantastbare Selbstbehalt von monatlich 1.250 Euro (Stand 2016). Es ist zudem überwiegend unbekannt, dass Pflegeschulden nach dem Gesetz weitervererbt werden. Die private Absicherung sollte bereits frühzeitig beginnen.
Qualitäts-Auszeichnungen für die besten Pflegetarife
Wir haben zusammen mit dem BURDA Verlag erstmalig in Deutschland die Versicherer mit den besten und kundenfreundlichsten Versicherungs-Bedingungen ausgezeichnet. Unberückschtigt bleiben Prämien und die Leistungshöhe, denn Grundlage für eine Leistungsanerkennung sind die Bedingungen.
Private Vorsorge
Wer bereits schwer krank oder pflegebedürftig ist, ist meistens schwer versicherbar, aber auch hier gibt es Lösungen über bestimmte Einmaleinzahlungen in Sondertarife, aber auch eine Unfall-Pflegerente kann eine Lösung sein. Die private Pflegerente ist i.d.R. höher als viele Kapitalanlagen verzinslich garantieren (Stand 2016). Wer bereits in der Familie schwere Krankheiten hat und damit rechnet selbst später zu erkranken, sollte frühzeitig vorsorgen. Wer ausschließlich den Anteil der Eigenleistung im Pflegefall absichern will, für den gibt es drei Wege: 1. Die Pflegerentenversicherung, 2. Pflegetagegeldversicherung, 3. Pflegekostenversicherung und für Preisbewußte oder wer auf Zusatzleistungen nicht versichten will, 4. die Unfall-Pflegerente. Welches Produkt und welcher Anbieter empfehlenswert ist, kann in einer Übersicht angefordert werden. Das Kanzlei-Rating vergleicht die Versicherungsbedingungen.